Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Schäden
Der Mieter hat nach Einzug vorhandene Schäden und Reklamationen dem Vermieter unverzüglich zu melden.
§ 2 Rauchen
Das Rauchen ist innerhalb des Objektes untersagt.
§ 3 Haustiere
Haustiere sind nach Absprache erlaubt.
§ 4 Haftung
Bei Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Auflagen (bzw. bei selbst verursachten Schäden) haftet der Mieter für den entstandenen Schaden.
§ 5 Mietvertrag
Der Mietvertrag über das darin benannte Ferienobjekt wird von uns, der syltwerker, mit Ihnen im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers des Ferienobjektes abgeschlossen. Der Eigentümer ist Ihr Vermieter. Unsere Vermittlungsleistung erbringen wir auf Kosten des Vermieters. Wir sind kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Wir sind bevollmächtigt, für den Vermieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten und die Richtigkeit der Angaben zum Ferienobjekt im Mietvertrag haftet ausschließlich der Vermieter, nicht wir.
Im Falle des Rücktrittes durch den Mieter werden die folgenden Prozentsätze (gerechnet vom Übernachtungspreis) in der nachstehenden Staffelung fällig:
- Vom Tag der Buchung (schriftlich oder telefonisch)
- bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %;
- ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
- ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %;
- ab dem 3 Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %.
- Zusätzlich zu den o.a. Storno-Prozenten berechnen wir eine Bearbeitungs-Gebühr von 50 €.
§ 6 Mietbedingungen
Für jedes Feriendomizil geben die Syltwerker eine maximale Anzahl an Personen als Belegungsgrenze vor. Die Grenze darf ohne schriftliche Genehmigung der Syltwerker nicht überschritten werden. Das Feriendomizil darf nicht an Dritte vermietet oder sonst wie entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Für den Fall eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen ist der Eigentümer zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
§ 7 Schlüsselübergabe
Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie von uns direkt am Objekt. Wir sind täglich bis 22 Uhr für die Übergabe erreichbar. Bitte rufen Sie uns eine Stunde vor Anreise an. Bei späterer Anreise informieren Sie uns bitte während unserer Geschäftszeiten.
- Mo-So 8:00 – 18:00 Uhr
§ 8 Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen (wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) kündigen.
§ 9 Telefon und Internet
In vielen Objekten steht kostenloses W-lan und/oder Telefon mit Festnetz-Flatrate zur Verfügung. Falls Sie dieses nutzen möchten, verpflichten Sie sich, dieses ausschließlich für legale Zwecke zu tun und für Zuwiderhandlungen zu haften. Für Funktion und Bereitstellung geben wir kein Gewähr.
§ 10 Strandkörbe
Strandkörbe und Gartenmöbel werden saisonal (Mai-Oktober) bereitgestellt.
§ 11 Rücksichtnahme
Der Mieter verhält sich so, dass andere Gäste nicht geschädigt werden. Bei groben Verstößen (wie z.B. nächtliche Ruhestörung) ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort zu beenden und die Stornogebühren zu berechnen.
§ 12 Das Aufladen von Elektroautos über das 220V
Hausstromnetz ist untersagt. Zuwiderhandlung werden mit einer Vertragsstrafe von 100,00 Euro geahndet. Die Vermieter behalten sich vor im Fall von entstehenden Schäden am Objekt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
§ 13 Grillen
Die Windverhältnisse werden oftmals falsch eingeschätzt. Um die reetgedeckten Häuser zu schützen ist das Grillen am offenen Feuer nicht gestattet.
§ 14 Kurabgaben
Die Kurabgabe wird über die Appartement-Vermietung abgewickelt.
§ 15 Abreise
Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu verlassen, der Hausmüll ist zu entsorgen und die Fenster ordentlich zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, alle durch ihn entstandenen Schäden zu ersetzen und dem Vermittler zu melden.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist die Gemeinde des Vermieters. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind die Gerichte im Landgerichtsbezirk des Vermieters ausschließlich zuständig.